Presseartikel
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Dies ist ein Service von acteam interNETional,
dem Dienstleister für Maklerhomepages und
Maklersoftware.
Sie brauchen eine
Maklerhomepage? Oder IT-Marketing für
Versicherungsmakler und
Finanzdienstleister?
Dann klicken Sie hier.
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Innovative
Maklersoftware ist mehr als nur eine
Kundenverwaltung
Wer einen
sprichwörtlichen Bauchladen an Versicherungsprodukten
anzubieten hat, macht sich nicht selten verdächtig, viel
zu wollen und wenig zu können. Denn niemand ist in der
Lage, sowohl sämtliche Versicherungszweige zu kennen als
auch gleichzeitig alle deren Produkte und die
vertreibenden
Versicherungsgesellschaften....
Das „Sahnehäubchen“ auf diese
Problematik sind die Beratungsprotokolle, die ein
Assekuranzmakler zudem noch erstellen muss, will er nicht
für eine vermeintlich fehlerhafte Finanzanalyse haften.
Meist werden die Exposees mit der Kundenverwaltung
verknüpft und sollen auch nach der Beendigung für
insgesamt 30 Jahre urkundensicher verwaltet
werden.
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Die
Homepage für Versicherungsmakler vor dem Hintergrund
veränderter
Konsumgewohnheiten.
Die Reizüberflutung in unserem
Land hat eine Dimension erreicht, die Besorgnis erregend
ist. Immer mehr Menschen spinnen sich ein, auch Cocooning
genannt. Sie verbringen mehr Zeit zu Hause und wollen
sich möglichst nur noch im Familien- und Freundeskreis
aufhalten.
Wer da im Vertrieb arbeitet, hat es
schwer. Besonders betroffen sind Call-Center und
Versicherungsmakler. Doch Teleberatung und haptische
Verkaufshilfen in Verbindung mit der Maklerhomepage
bieten eine
Lösung.
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Wie
funktioniert Geld?
Wissen Sie eigentlich, was Sie da tun?
Ja, ich meine SIE aus der Versicherungs- oder
Finanzdienstleistungsbranche.
Welchen Wert Geld hat, weiß man erst, wenn man
nicht genug davon hat, um davon satt zu werden oder seine
Kinder zur Universität zu schicken. Wer zuviel davon hat, weiß
vom Wert des Geldes ein Lied zu singen, weil er sich mit
Bodyguards umgeben und um seine Sicherheit bangen
muss.
Die
folgenden Filmbeiträge zeigen, wie Geld erfunden wurde und wie
die Beziehungen zwischen Mensch, Ware und Geld zu sehen sind.
Am Ende bleibt immer die bange Frage: Wie geht es weiter mit
uns und unserer Gesellschaftsordnung, wenn das stimmt, was in
den Filmen zu sehen ist.
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Verwendung
von Markennamen bei
Google-Werbung
Es hätte
ein netter Abend werden können, wenn da nicht eine eMail
vom Chef eines Softwarehauses mit der Aufforderung
gekommen wäre, Begriffe mit seinem Firmennamen aus der
Google-Werbung zu entfernen.
Da staunt der Laie
und der Fachmann wundert sich, denn seit 2006 gibt es
einschlägige Urteile des LG Leipzig und des
Bundesgerichtshofes, die sich mit derartigen Praktiken
bereits beschäftigt haben.
Der BGH schützt in
seindem Urteil vom 18.05.2006 (Az.: ZR 183/03) eindeutig
den Markeninhaber und untersagt dem Betreiber einer
Webseite, fremde Markenkennzeichen im Quelltext der
konkurrierenden Homepage zu verwenden. Grundlage war ein
Streit um den Begriff "Impuls", der in einer Homepage in
den Metatags verwandt worden war, um den Verkauf von
privaten Krankenversicherungen zu begünstigen (für den
genauen Wortlaut geben Sie bitte den Begriff innerhalb
der spitzen Klammern ein >>BGH ZR
183/03<<).
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Bestellen
Sie Ihre Büroartikel gerne im Internet? Dann
Achtung!
Wenn Sie zwar gerne online
bestellen, jedoch im Moment keine Lieferung erwarten,
sollten Sie aufpassen. Momentan kursiert im Internet eine
gefälschte UPS-Benachrichtigung vom "UPS Packet Service",
die Ihnen ein "Trojanisches Pferd" auf den Rechner
lädt.
Wie der Online-Dienstleister
www.heise.de in einer Meldung mitteilt,
liefert der Paketzustelldienst grundsätzlich keine
Computerviren aus. Aber eine angebliche Benachrichtigung des
"UPS Packet Service", die derzeit vielen Anwendern in die
Mailbox flattert, enthält ein Trojanisches Pferd, das aus
dem Internet Schadsoftware
nachlädt.
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Fällt die
GEZ-Gebühr für PCs
endgültig?
"Was nämlich jeder voraussieht, lange
genug, dennoch geschieht es am End: Blödsinn, der
nimmerzulösende, jetzt Schicksal
genannt." Berndt Veit, Geschäftsführer
der go-basel Unternehmensberatungs
GmbH, zitiert aus Max Frisch, Biedermann und die
Brandstifter.
Interessant dabei die Begründung
der Koblenzer Richter. Nach deren Auffassung rechtfertigt
die Möglichkeit, über den PC zu Hause oder am
Arbeitsplatz Rundfunk- und Fernsehprogramm zu empfangen,
nicht automatisch eine Gebührenerhebung durch die
Gebühreneinzugszentrale
(GEZ).
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Die aktive
Vollreferenz oder „Wie aus Kunden aktive Mitgestalter des
Marketings werden“
Die
klassischen Marketinginstrumente wie Print- und
Haushaltswerbung, Mailingaktionen und Telefonmarketing bringen
immer weniger Resultate. Grund dafür ist die zunehmende
Reizüberflutung des Verbrauchers. Nicht zuletzt wegen der mit
Werbung verbundenen Kosten gewinnen insbesondere in der
Versicherungswirtschaft und bei den Finanzdienstleistungen
„Members get Members“ Aktionen stark an
Bedeutung.
Der Kunde leistet hier die notwendige Überzeugungsarbeit für
den Außendienst. „Und da die meisten Menschen naturgemäß
lieber auf Lösungen vertrauen, die vertrauenswürdige Personen
schon ausprobiert haben, sind Empfehlungskampagnen und
Freundschaftswerbungen sehr erfolgreich. Darüber hinaus sind
sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht sogar besonders
effizient.“ weiß Sven Remmert von
SRC
Unternehmensberatung.
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Freiwilliges Krankentagegeld für
freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige:
erhebliche Änderungen stehen
bevor.
Bei jedem
Selbstständigen, der zurzeit eine Absicherung von
Krankentagegeld über eine gesetzliche Krankenkasse besitzt,
endet dieser Versicherungsschutz automatisch zum Ende diesen
Jahres!
Im Anschluss daran haben
Selbstständige nur noch diese Möglichkeiten:
-
Die
Absicherung des Tagegeldes über eine private
Krankenversicherung oder
-
Die
Absicherung über einen Wahltarif bei der
vorhandenen gesetzlichen Krankenkasse
-
zu
einer neue Krankenkasse wechseln
(Fristen
beachten) mit einem besseren
Leistungskatalog
-
Absicherung
*ohne Krankentagegeld*, dies kann bei längern
Krankheiten existenzielle Auswirkungen
haben.
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Dem virtuellen
Versicherungskunden auf der
Spur
Modernes
Maklermarketing ist Internetmarketing für Versicherungsmakler
und Finanzdienstleister
Wer eine eigene
Homepage betreibt, hat noch lange keine Garantie für sprudelnde
Umsätze. Vielleicht noch nicht einmal für regen Besuchsverkehr,
der zu Umsätzen führen könnte. Denn das Wissen und der Aufwand
um die eigene virtuelle Visitenkarte sind in der Regel mäßig
bis gar nicht vorhanden.
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Der Tarifordner ist tot – es lebe der
Tarifordner mit elektronischer
Maklersoftware
Früher
fielen Versicherungsvertreter dadurch auf, dass Sie stets einen
Pilotenkoffer mit sich rumschleppten. In Verbindung mit Schlips
und Kragen waren Sie also als solche weithin erkennbar. Heute
sehen sie eher aus wie Börsenmakler auf dem Weg zum
wohlhabenden VIP-Kunden, um die Euro-Millionen zu parken – und
nur mit einer schmalen Collegemappe unter dem
Arm.
Doch halt: So einfach ist es
nicht, denn mit Einführung des elektronische Tarifbuchs in Form
des Notebooks haben insbesondere Versicherungsmakler und
Finanzdienstleister hart zu kämpfen.
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Kinder auf Reiterhöfen leben gefährlich.
Ferien können zum wirtschaftlichen GAU
werden.
Urteil des
Landessozialgerichts lehnt die Anerkennung einer
Querschnittlähmung als Arbeitsunfall ab. Gliedertaxe und
Progression in der Unfallversicherung werden wichtiger
Bestandteil der privaten Absicherung.
Wer eigene Kinder
hat und Zeit auf dem Reiterhof verbringt, wird oft genug die
Augen schließen. Zu spektakulär hängen manche Reittalent freie
Kinder auf den Rücken der Pferde. Eltern sind dann froh, wenn
ihre Kinder das Ende der Reitstunde heil überstehen.
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Rürup-Verträge:
Pfändungsschutz oder nun doch
nicht?
Über die
Renditeaspekte eines Basisrentenvertrages (Rürup) wurde von
Beginn an gestritten - und hier gibt es durchaus geteilte
Meinungen. Seit der Veröffentlichung des Urteils des
Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. November 2007 (Az.:IX ZB
99/05) kursieren allerdings Einschätzungen zum Pfändungsschutz
von Rürup-Verträgen, die geeignet sind, zur Verunsicherung der
Betroffenen beizutragen. Wären diese Verträge nicht
pfändungssicher, würde ein wesentlicher Abschlussgrund für
viele Selbständige wegfallen - und mancher Vermittler müsste
sich intensiv mit Haftungsfragen auseinander
setzen.
“Uns sind bisher
keine Urteile bekannt, mit denen deutsche Gerichte einen
Pfändungsschutz auf der Basis des § 851c ZPO ausgehebelt
haben”, kommentiert Berndt-Utz Veit, GGF der go-basel
Unternehmensberatungs GmbH (www.go-basel.de) die Unruhe. Und weiter: “Wir leisten zwar
keine Rechtsberatung, werden aber als Unternehmensberater
regelmäßig mit solchen Fragen konfrontiert und müssen uns
eine fundierte Meinung dazu bilden.”
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