Presseartikel


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Sie brauchen eine Maklerhomepage? Oder IT-Marketing für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister?
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Innovative Maklersoftware ist mehr als nur eine Kundenverwaltung


Wer einen sprichwörtlichen Bauchladen an Versicherungsprodukten anzubieten hat, macht sich nicht selten verdächtig, viel zu wollen und wenig zu können. Denn niemand ist in der Lage, sowohl sämtliche Versicherungszweige zu kennen als auch gleichzeitig alle deren Produkte und die vertreibenden Versicherungsgesellschaften....

Das „Sahnehäubchen“ auf diese Problematik sind die Beratungsprotokolle, die ein Assekuranzmakler zudem noch erstellen muss, will er nicht für eine vermeintlich fehlerhafte Finanzanalyse haften. Meist werden die Exposees mit der Kundenverwaltung verknüpft und sollen auch nach der Beendigung für insgesamt 30 Jahre urkundensicher verwaltet werden.

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Die Homepage für Versicherungsmakler vor dem Hintergrund veränderter Konsumgewohnheiten.


Die Reizüberflutung in unserem Land hat eine Dimension erreicht, die Besorgnis erregend ist. Immer mehr Menschen spinnen sich ein, auch Cocooning genannt. Sie verbringen mehr Zeit zu Hause und wollen sich möglichst nur noch im Familien- und Freundeskreis aufhalten.

Wer da im Vertrieb arbeitet, hat es schwer. Besonders betroffen sind Call-Center und Versicherungsmakler. Doch Teleberatung und haptische Verkaufshilfen in Verbindung mit der Maklerhomepage bieten eine Lösung.

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Wie funktioniert Geld? 

Wissen Sie eigentlich, was Sie da tun? Ja, ich meine SIE aus der Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsbranche.

Welchen Wert Geld hat, weiß man erst, wenn man nicht genug davon hat, um davon satt zu werden oder seine Kinder zur Universität zu schicken. Wer zuviel davon hat, weiß vom Wert des Geldes ein Lied zu singen, weil er sich mit Bodyguards umgeben und um seine Sicherheit bangen muss.

Die folgenden Filmbeiträge zeigen, wie Geld erfunden wurde und wie die Beziehungen zwischen Mensch, Ware und Geld zu sehen sind. Am Ende bleibt immer die bange Frage: Wie geht es weiter mit uns und unserer Gesellschaftsordnung, wenn das stimmt, was in den Filmen zu sehen ist.

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Verwendung von Markennamen bei Google-Werbung


Es hätte ein netter Abend werden können, wenn da nicht eine eMail vom Chef eines Softwarehauses mit der Aufforderung gekommen wäre, Begriffe mit seinem Firmennamen aus der Google-Werbung zu entfernen.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich, denn seit 2006 gibt es einschlägige Urteile des LG Leipzig und des Bundesgerichtshofes, die sich mit derartigen Praktiken bereits beschäftigt haben.

Der BGH schützt in seindem Urteil vom 18.05.2006 (Az.: ZR 183/03) eindeutig den Markeninhaber und untersagt dem Betreiber einer Webseite, fremde Markenkennzeichen im Quelltext der konkurrierenden Homepage zu verwenden. Grundlage war ein Streit um den Begriff "Impuls", der in einer Homepage in den Metatags verwandt worden war, um den Verkauf von privaten Krankenversicherungen zu begünstigen (für den genauen Wortlaut geben Sie bitte den Begriff innerhalb der spitzen Klammern ein >>BGH ZR 183/03<<).

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Bestellen Sie Ihre Büroartikel gerne im Internet? Dann Achtung!


Wenn Sie zwar gerne online bestellen, jedoch im Moment keine Lieferung erwarten, sollten Sie aufpassen. Momentan kursiert im Internet eine gefälschte UPS-Benachrichtigung vom "UPS Packet Service", die Ihnen ein "Trojanisches Pferd" auf den Rechner lädt.

Wie der Online-Dienstleister www.heise.de in einer Meldung mitteilt, liefert der Paketzustelldienst grundsätzlich keine Computerviren aus. Aber eine angebliche Benachrichtigung des "UPS Packet Service", die derzeit vielen Anwendern in die Mailbox flattert, enthält ein Trojanisches Pferd, das aus dem Internet Schadsoftware nachlädt.

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Fällt die GEZ-Gebühr für PCs endgültig? 


"Was nämlich jeder voraussieht, lange genug, dennoch geschieht es am End: Blödsinn, der nimmerzulösende, jetzt Schicksal genannt." Berndt Veit, Geschäftsführer der go-basel Unternehmensberatungs GmbH, zitiert aus Max Frisch, Biedermann und die Brandstifter.

Interessant dabei die Begründung der Koblenzer Richter. Nach deren Auffassung rechtfertigt die Möglichkeit, über den PC zu Hause oder am Arbeitsplatz Rundfunk- und Fernsehprogramm zu empfangen, nicht automatisch eine Gebührenerhebung durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

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Die aktive Vollreferenz oder „Wie aus Kunden aktive Mitgestalter des Marketings werden“ 


Die klassischen Marketinginstrumente wie Print- und Haushaltswerbung, Mailingaktionen und Telefonmarketing bringen immer weniger Resultate. Grund dafür ist die zunehmende Reizüberflutung des Verbrauchers. Nicht zuletzt wegen der mit Werbung verbundenen Kosten gewinnen insbesondere in der Versicherungswirtschaft und bei den Finanzdienstleistungen „Members get Members“ Aktionen stark an Bedeutung.

Der Kunde leistet hier die notwendige Überzeugungsarbeit für den Außendienst.  „Und da die meisten Menschen naturgemäß lieber auf Lösungen vertrauen, die vertrauenswürdige Personen schon ausprobiert haben, sind Empfehlungskampagnen und Freundschaftswerbungen sehr erfolgreich. Darüber hinaus sind sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht sogar besonders effizient.“ weiß Sven Remmert von SRC Unternehmensberatung.

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Freiwilliges Krankentagegeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige: erhebliche Änderungen stehen bevor. 


Bei jedem Selbstständigen, der zurzeit eine Absicherung von Krankentagegeld über eine gesetzliche Krankenkasse besitzt, endet dieser Versicherungsschutz automatisch zum Ende diesen Jahres!

Im Anschluss daran haben Selbstständige nur noch diese Möglichkeiten:  

  1. Die Absicherung des Tagegeldes über eine private Krankenversicherung oder 
  2. Die Absicherung über einen Wahltarif bei der vorhandenen gesetzlichen Krankenkasse 
  3. zu einer neue Krankenkasse wechseln (Fristen  beachten) mit einem besseren Leistungskatalog 
  4. Absicherung *ohne Krankentagegeld*, dies kann bei längern Krankheiten existenzielle Auswirkungen haben. 

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Dem virtuellen Versicherungskunden auf der Spur 


Modernes Maklermarketing ist Internetmarketing für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister

Wer eine eigene Homepage betreibt, hat noch lange keine Garantie für sprudelnde Umsätze. Vielleicht noch nicht einmal für regen Besuchsverkehr, der zu Umsätzen führen könnte. Denn das Wissen und der Aufwand um die eigene virtuelle Visitenkarte sind in der Regel mäßig bis gar nicht vorhanden.

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Der Tarifordner ist tot – es lebe der Tarifordner mit elektronischer Maklersoftware 


Früher fielen Versicherungsvertreter dadurch auf, dass Sie stets einen Pilotenkoffer mit sich rumschleppten. In Verbindung mit Schlips und Kragen waren Sie also als solche weithin erkennbar. Heute sehen sie eher aus wie Börsenmakler auf dem Weg zum wohlhabenden VIP-Kunden, um die Euro-Millionen zu parken – und nur mit einer schmalen Collegemappe unter dem Arm.

Doch halt: So einfach ist es nicht, denn mit Einführung des elektronische Tarifbuchs in Form des Notebooks haben insbesondere Versicherungsmakler und Finanzdienstleister hart zu kämpfen.

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Kinder auf Reiterhöfen leben gefährlich. Ferien können zum wirtschaftlichen GAU werden. 


Urteil des Landessozialgerichts lehnt die Anerkennung einer Querschnittlähmung als Arbeitsunfall ab. Gliedertaxe und Progression in der Unfallversicherung werden wichtiger Bestandteil der privaten Absicherung.

Wer eigene Kinder hat und Zeit auf dem Reiterhof verbringt, wird oft genug die Augen schließen. Zu spektakulär hängen manche Reittalent freie Kinder auf den Rücken der Pferde. Eltern sind dann froh, wenn ihre Kinder das Ende der Reitstunde heil überstehen.

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Rürup-Verträge: Pfändungsschutz oder nun doch nicht? 


Über die Renditeaspekte eines Basisrentenvertrages (Rürup) wurde von Beginn an gestritten - und hier gibt es durchaus geteilte Meinungen. Seit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. November 2007 (Az.:IX ZB 99/05) kursieren allerdings Einschätzungen zum Pfändungsschutz von Rürup-Verträgen, die geeignet sind, zur Verunsicherung der Betroffenen beizutragen. Wären diese Verträge nicht pfändungssicher, würde ein wesentlicher Abschlussgrund für viele Selbständige wegfallen - und mancher Vermittler müsste sich intensiv mit Haftungsfragen auseinander setzen.

“Uns sind bisher keine Urteile bekannt, mit denen deutsche Gerichte einen Pfändungsschutz auf der Basis des § 851c ZPO ausgehebelt haben”, kommentiert Berndt-Utz Veit, GGF der go-basel Unternehmensberatungs GmbH (www.go-basel.de) die Unruhe. Und weiter: “Wir leisten zwar keine Rechtsberatung, werden aber als Unternehmensberater regelmäßig mit solchen Fragen konfrontiert und müssen uns eine fundierte Meinung dazu bilden.”

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