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| Datum | 15. April 2008 |
| Titel |
Kinder auf Reiterhöfen leben gefährlich. Ferien können zum wirtschaftlichen GAU werden. |
| Beschreibung |
Wer
eigene Kinder hat und Zeit auf dem Reiterhof verbringt, wird oft genug
die
Augen verschließen. Zu spektakulär hängen manche Reittalent freie
Kinder auf
den Rücken der Pferde und man ist dann froh,
wenn nichts passiert. Dieser
Sport, der in großer Mehrheit von Mädchen ausgeübt wird, ist nicht ganz
ungefährlich, wie die Versicherungsbranche zu berichten weiß. Denn die Haftpflichtversicherungen
für Reiterhöfe haben seit Jahren mit
erheblichen Versicherungsschäden
zu
kämpfen. Hohe Versicherungsprämien und
Ausschlüsse sind
die Folgen. So
hatte jüngst das Landessozialgericht Schleswig-Holstein über einen Unfall auf
einem Ferienhof zu entscheiden, bei dem ein damals 16 Jahre
altes
Mädchen
schwer verunglückte und seitdem querschnittsgelähmt ist. Folge: sie
wird in
ihrem Leben ständig auf fremde Hilfe angewiesen sein. Was
war geschehen? Ein junges Mädchen hatte bereits zehnmal zuvor auf einem
Reiterhof im schleswig-holsteinischem Kreis Rendsburg-Eckernförde seine
Freizeit verbracht, denn sie war eine begeisterte Reiterin. Beim elften
Besuch
sollte sie ein besonderes Erlebnis haben und von ihrem Großvater ein
eigenes
Pferd geschenkt bekommen. Um sich bereits an das Tier zu gewöhnen,
sollte sie
es in den Ferien schon reiten und betreuen.
Als
sie am ersten Morgen ihres Aufenthaltes feststellte, dass in der Box
kein Stroh
mehr vorhanden war, ging sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die
unverschlossene Halle, um sich von einem der 250-Kilo-Rundballen Stroh
zu beschaffen.
Diese Ballen, die man im Herbst zu Tausenden auf den Feldern liegen
sieht,
bevor sie mehrlagig in den Scheunen für den Winter gelagert werden,
waren hier
in vier Schichten aufgestapelt. Das Mädchen entnahm aus der zweiten
Schicht
eine Rippe Stroh, packte es auf die Schubkarre und wollte weiteres
Stroh darauf
packen, als sich ein darüber liegender Ballen auf sie stürzte und sie
darunter
begrub. Vier
Jahre lang kämpfte die junge Frau um Anerkennung
als Arbeitsunfall, um
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu bekommen. Sie hätte Anspruch auf eine lebenslange
Rente, berufliche Rehabilitation und die Kosten für den barrierefreien
Umbau
ihres Wohnbereichs. Diese ernormen Kosten trägt die Familie bisher
alleine.
Doch die gesetzliche
Unfallversicherung lehnte ab. Sie sei nur
zuständig, wenn
dieses folgenschwere Ereignis als Arbeitsunfall zu werten ist. Zunächst
sah es für die junge Frau noch gut aus, denn das Sozialgericht Kiel
folgte ihr
und hat das Strohholen als Teil einer Tätigkeit angesehen, die
überwiegend dem
Betrieb des Reiterhofes gedient habe (2 U 47/05). Es ordnete die
Stallarbeiten
sowie die Versorgung und Pflege der Pferde in erster Linie dem Betrieb
des
Reiterhofes zu, also einer – in der Fachsprache – landwirtschaftlichen
Zweckbestimmung.
Damit hätte die junge Frau gesetzliche Leistungen von der
Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft erhalten. Das sah die BG jedoch anders, ging in
Berufung,
und das Landessozialgericht kam zu einem anderen Ergebnis. Das Gericht
wertete
den Unfall als Freizeitunfall,
denn die Versorgung des Pferdes ist in
erster
Linie Bestandteil der Reiterferien und werde so auch von den Kindern
empfunden,
erläuterte Bernd Selke, Sprecher des Landessozialgerichts. Nun
hat das Opfer keinen Anspruch auf
Leistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung (L 1 56/06) und würde ausschließlich Mittel
aus
einer privaten Absicherung
erhalten, wenn eine solche Absicherung bestehen
würde. Seit
Jahren warnen Experten davor, dass Kinder in ihrer Freizeit nicht
genügend abgesichert
sind. Nur der Schulweg und schulische Veranstaltungen sind versichert
und endet
auf direktem Wege an der Hauseingangstür. Selbst wenn Leistungen
gezahlt
würden, ermöglichen diese keinen Wohlstand und kann nur als soziale
Grundsicherung angesehen werden. Doch
die meiste Zeit sind Kinder nicht in der Schule. Sie bolzen auf der
Wiese,
fahren Inliner, Ski oder surfen, spielen Räuber und Gendarm oder
verbringen
ihre Ferien eben auf dem Reiterhof. „Alle
diese Aktivitäten sind nur über eine eigene private Unfallversicherung
gedeckt“, sagt Hans-Jürgen Stieler,
Manager von OVV24, einem
Online-Portal für
Versicherungen. „Es passiert leider viel zu häufig, dass gerade Kinder
einen
schweren Unfall erleiden und weder finanzielle Absicherung noch eine
Ausbildung
haben, auf der sie ihre weiteres Leben wirtschaftlich stützen können“.
Stieler
empfiehlt daher, unbedingt eine private
Unfallversicherung
abzuschließen, die
sowohl in der Freizeit und den Ferien greift, als auch während aller
schulischer Veranstaltungen. „Besonders
wichtig ist dabei die Wahl der richtigen
Versicherungssumme, als auch
die
Auswahl eines Versicherers mit einer guten Gliedertaxe“, so der Experte
weiter. Hinter
diesen beiden Begriffen verbirgt sich eine Möglichkeit, besonders viel
Leistung
bei geringen Beiträgen zu bekommen. Wenn man eine kleine Verletzung
hat, die
ohne Folgen ausheilt, braucht man vielleicht ein Krankenhaus-Tagegeld.
Ist die
Verletzung schwerwiegender, braucht man unter Umständen auch mehr
Leistungen.
Das drückt sich in der Unfallprogression
aus, die um so mehr Leistungen
erbringt, je
schwerer die Unfallfolgen sind. Die Bandbreite liegt zwischen 225
Prozent bis
zu 1.000 Prozent der versicherten Leistung. Da der Versicherungskunde
aber nur
für die höhere Leistung bezahlt und für die geringere nicht, zahlt er
insgesamt
weniger Beitrag und ist im Falle einer hundertprozentigen
Querschnittlähmung
trotzdem vollständig abgesichert. Eine
Animation vom Maklermarketing.biz stellt in seiner Grafik Gliedertaxe und Progression in der Unfallversicherung
diese Form der Absicherung zutreffend dar. Dort
ist auch der zweite wichtige Bereich zu sehen: Die Gliedertaxe.
Unfallversicherer leisten nicht nur bei hundertprozentiger
unfallbedingter
Invalidität, sondern auch bei Teilinvalidität.
Verliert ein Verletzter
als
Folge eines Unfalls ein Auge oder erblindet dieses, zahlt die
Unfallversicherung einen Prozentsatz der Versicherungssumme nach ihrer
eigenen
Gliedertaxe. Doch wenn der Verlust eines Auges bei der einen
Versicherung eine
Ersatzleistung von 30 Prozent vorsieht und eine andere Versicherung 35
Prozent,
so ist das ein erheblicher Unterschied, der sich finanziell auswirkt. Hier
lohnt sich also ein Preisvergleich über das Internet oder über einen Versicherungsmakler.
„Makler haften für die Auswahl des richtigen
Versicherers“, führt Hans-Jürgen Stieler von OVV24 aus “und können
Hunderte von
Tarife anbieten. Das schafft zusätzliche Sicherheit für den Verletzten.“
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| Autor: |
Thomas Koch |